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Bundessozialgericht
Urt. v. 05.03.1965, Az.: 11/1 RA 239/61

Rentenversicherung; Versicherungsfall Begriff; Leistungsvoraussetzungen; Vorübergehende Berufsunfähigkeit; Gewährung einer Zeitrente

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
05.03.1965
Aktenzeichen
11/1 RA 239/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1965, 10180
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 22, 278
  • SozR Nr 2 zu § 1276 RVO

Amtlicher Leitsatz

1. In der Rentenversicherung werden in der Regel mit dem Begriff des Versicherungsfalles nicht alle Leistungsvoraussetzungen umschrieben, sondern nur die Ereignisse im Leben des Versicherten bezeichnet, gegen deren Nachteile er oder seine Hinterbliebenen geschützt werden sollen (Anschluß an BSG 25.10.1963 1 RA 273/61 = BSGE 20/48).

2. Bei einer wegen (vorübergehender) Berufsunfähigkeit gewährten Zeitrente ist der Versicherungsfall der Eintritt der Berufsunfähigkeit.