Bundessozialgericht
Urt. v. 24.02.1965, Az.: 4 RJ 403/62
Beitragsrückerstattung bei Heirat; Wohnsitz des Versicherten; Wohnsitz in der SBZ; Versicherungszeiten in der Bundesrepublik
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 24.02.1965
- Aktenzeichen
- 4 RJ 403/62
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1965, 10275
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 22, 263 - 265
- SozR Nr 3 zu § 1317 RVO
Amtlicher Leitsatz
Einer nicht nur vorübergehend in der SBZ wohnenden Versicherten, die Versicherungszeiten in der Bundesrepublik zurückgelegt hatte, können aus Anlaß ihrer Heirat jedenfalls dann keine Beiträge von dem Versicherungsträger in der Bundesrepublik erstattet werden, wenn sie bereits zur Zeit der Antragstellung in der SBZ gewohnt hat.