Bundesgerichtshof
Beschl. v. 15.12.2025, Az.: 5 StR 520/25
Verwerfung der Revision als unbegründet
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 15.12.2025
- Aktenzeichen
- 5 StR 520/25
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2025, 29053
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2025:151225B5STR520.25.0
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Hamburg - 12.05.2025 - AZ: 604 Ks 1/25
Rechtsgrundlage
Tenor:
Die Revision der Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 2025 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Beschuldigten ergeben hat.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Mit Blick auf die Erwägungen zum Rücktritt weist der Senat darauf hin, dass jedenfalls die rechtliche Würdigung einer gefährlichen Körperverletzung die Anordnung der Unterbringung trägt.
Cirener
Gericke
Köhler
Resch
von Häfen