Bundesgerichtshof
Beschl. v. 23.02.2022, Az.: VI ZR 937/20
Berichtigung des Tenors des verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 23.02.2022
- Aktenzeichen
- VI ZR 937/20
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2022, 18836
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2022:230222BVIZR937.20.0
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Darmstadt - 17.09.2019 - AZ: 2 O 227/14
- OLG Frankfurt in Darmstadt - 04.06.2020 - AZ: 22 U 244/19
Rechtsgrundlage
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat 23. Februar 2022 durch den Vorsitzenden Richter Seiters, die Richterinnen von Pentz, Dr. Oehler, die Richter Dr. Klein und Böhm beschlossen:
Tenor:
Der Tenor des am 15. Februar 2022 verkündeten Urteils wird wegen offenbarer Unrichtigkeit von Amts wegen wie folgt berichtigt:
"Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Sitz in Darmstadt vom 4. Juni 2020 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Beklagten auf die Berufung des Klägers zur Zahlung eines - über den vom Landgericht zuerkannten Betrag hinausgehenden - Schmerzensgeldes von weiteren 100.000 € nebst Zinsen verurteilt worden sind.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen."