Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 06.11.2018, Az.: VI ZR 518/16
Berichtigung des Senatsurteils
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 06.11.2018
Referenz:  JurionRS 2018, 66570
Aktenzeichen: VI ZR 518/16
ECLI: [keine Angabe]

Rechtsgrundlage:

§ 319 Abs. 1 ZPO

BGH, 06.11.2018 - VI ZR 518/16

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. November 2018 durch die Richterin von Pentz als Vorsitzende, die Richterinnen Dr. Roloff und Müller und die Richter Dr. Klein und Dr. Allgayer
beschlossen:

Tenor:

Das Senatsurteil vom 28. August 2018 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahingehend berichtigt, dass es in Randnummer 19 statt "für die Zeit ab 1. Februar 2012" heißt: für die Zeit ab 1. Februar 2011".

von Pentz

Roloff

Müller

Klein

Allgayer

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.