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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 07.12.2017, Az.: 2 StR 573/16

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
07.12.2017
Aktenzeichen
2 StR 573/16
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2017, 27644
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BGH:2017:071217B2STR573.16.0

Verfahrensgang

vorgehend
BGH - 05.10.2017 - AZ: 2 StR 573/16

Verfahrensgegenstand

Unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition u.a.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. Dezember 2017 beschlossen:

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2017 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahin berichtigt, dass der erste Satz des ersten Absatzes der Gründe (Tz. 1) lautet:

"Das Landgericht hat den Angeklagten unter Freisprechung im Übrigen wegen vorsätzlichen unerlaubten Führens einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Führen einer Schusswaffe, vorsätzlichem unerlaubten Besitz einer Schusswaffe, vorsätzlichem unerlaubten Besitz von Munition und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt."

Krehl
Eschelbach
Bartel
Grube
Schmidt