Bundesgerichtshof
Beschl. v. 06.09.2017, Az.: 2 StR 294/16
Berichtigung des Senatsurteils bzgl. Ablehnung eines minder schweren Falles
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 06.09.2017
- Aktenzeichen
- 2 StR 294/16
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2017, 21512
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BGH:2017:060917B2STR294.16.0
Rechtsgrundlage
Verfahrensgegenstand
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
hier: Berichtigungsbeschluss
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. September 2017 beschlossen:
Tenor:
Das Senatsurteil vom 15. März 2017 wird dahin berichtigt, dass auf Seite 7 unter III. 2. b), zweiter Absatz (Rn. 13), der 4. Satz wie folgt lautet: "Je höher im Einzelfall die Grenze zur nicht geringen Menge überschritten ist, umso eher wird im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung die Ablehnung eines minder schweren Falles in Betracht kommen".
Appl
Krehl
Eschelbach
Zeng
Bartel