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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 25.07.2017, Az.: VI ZR 266/16
Berichtigung eines Urteils
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 25.07.2017
Referenz: JurionRS 2017, 20096
Aktenzeichen: VI ZR 266/16
ECLI: ECLI:DE:BGH:2017:250717BVIZR266.16.0

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Berlin - 25.05.2016 - AZ: 3 S 3/15

AG Berlin-Schöneberg - 28.07.2015 - AZ: 15 C 477/13

BGH, 25.07.2017 - VI ZR 266/16

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Juli 2017 durch den Vorsitzenden Richter Galke, den Richter Wellner, die Richterin von Pentz, die Richter Offenloch und Dr. Allgayer
beschlossen:

Tenor:

Das Urteil vom 16. Mai 2017 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 8 Randnummer 16 Zeile 4 und im Leitsatz unter a) Zeile 1 jeweils statt "StGB" richtig "BGB" heißt.

Galke

Wellner

von Pentz

Offenloch

Allgayer

Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 16.05.2017- AZ: VI ZR 266/16

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