Beschl. v. 25.07.2017, Az.: VI ZR 266/16
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Berlin - 25.05.2016 - AZ: 3 S 3/15
AG Berlin-Schöneberg - 28.07.2015 - AZ: 15 C 477/13
BGH, 25.07.2017 - VI ZR 266/16
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Juli 2017 durch den Vorsitzenden Richter Galke, den Richter Wellner, die Richterin von Pentz, die Richter Offenloch und Dr. Allgayer
beschlossen:
Tenor:
Das Urteil vom 16. Mai 2017 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 8 Randnummer 16 Zeile 4 und im Leitsatz unter a) Zeile 1 jeweils statt "StGB" richtig "BGB" heißt.
Galke
Wellner
von Pentz
Offenloch
Allgayer
Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 16.05.2017- AZ: VI ZR 266/16
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