Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 17.02.2016, Az.: 2 StR 148/15
Berichtigung eines Urteils wegen eines offensichtlichen Schreibversehens
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 17.02.2016
Referenz: JurionRS 2016, 11633
Aktenzeichen: 2 StR 148/15
ECLI: ECLI:DE:BGH:2016:170216B2STR148.15.0

Verfahrensgegenstand:

Bestechlichkeit u.a.

BGH, 17.02.2016 - 2 StR 148/15

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Februar 2016 beschlossen:

Tenor:

Das Urteil des Senats vom 13. Januar 2016 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens unter 2.c) im Urteilstenor dahingehend berichtigt, dass es lauten muss: "Fall II.1.e. Nr. 142 der Urteilsgründe" statt "Fall II.1.e. Nr. 141 der Urteilsgründe".

Fischer

Eschelbach

Ott

Zeng

Bartel

Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 13.01.2016 - AZ: 2 StR 148/15

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.