Bundesgerichtshof
Beschl. v. 21.07.2015, Az.: 2 StR 63/14
Korrektur der Urteilsgründe wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 21.07.2015
- Aktenzeichen
- 2 StR 63/14
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2015, 21348
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Verfahrensgegenstand
Totschlag u.a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Juli 2015 beschlossen:
Tenor:
Wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens werden die Gründe des Urteils vom 6. Mai 2015 in Rn. 1 2. Satz wie folgt korrigiert:
"Das Rechtsmittel des Angeklagten P. B. hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist es - wie auch die Revision des S. B. - unbegründet."
Fischer
Krehl
Eschelbach
Ott
Zeng