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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 30.06.2015, Az.: IX ZB 41/14

Anforderungen an die Berichtigung eines Senatsbeschlusses

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
30.06.2015
Aktenzeichen
IX ZB 41/14
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2015, 19908
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp
am 30. Juni 2015
beschlossen:

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 16. April 2015 wird dahingehend berichtigt, dass es in Rn. 4 anstelle "entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde" richtig "entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerdeerwiderung" heißen muss.

Kayser
Gehrlein
Vill
Fischer
Grupp