Beschl. v. 09.06.2015, Az.: VIII ZR 194/14
Verfahrensgang:
vorgehend:
AG Neubrandenburg - 08.06.2012 - AZ: 5 C 673/11
LG Neubrandenburg - 25.06.2014 - AZ: 1 S 73/12
BGH, 09.06.2015 - VIII ZR 194/14
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Juni 2015 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Milger, die Richterin Dr. Hessel sowie die Richter Dr. Achilles, Dr. Schneider und Kosziol
beschlossen:
Tenor:
Das Senatsurteil vom 6. Mai 2015 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens (§ 319 ZPO) in der Rn. 3 dahin berichtigt, dass das Wort "keinen" entfällt.
Korrekturbeschluss zu
BGH - 06.05.2015 - AZ: VIII ZR 194/14
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