Beschl. v. 31.07.2014, Az.: IX ZR 216/13
Verfahrensgang:
vorgehend:
OLG Düsseldorf - 11.09.2013 - AZ: I-3 U 46/12
BGH, 31.07.2014 - IX ZR 216/13
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, der Pape, Grupp und die Richterin Möhring
am 31. Juli 2014
beschlossen:
Tenor:
Der Beschluss vom 26. Juni 2014 wird im Rubrum dahingehend berichtigt, dass es anstatt der zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten richtig heißen muss:
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. B.
Kayser
Gehrlein
Pape
Grupp
Möhring
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