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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 31.07.2014, Az.: IX ZR 216/13
Berichtigung des Rubrums
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 31.07.2014
Referenz: JurionRS 2014, 20045
Aktenzeichen: IX ZR 216/13
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

OLG Düsseldorf - 11.09.2013 - AZ: I-3 U 46/12

BGH - 26.06.2014 - AZ: IX ZR 216/13

BGH, 31.07.2014 - IX ZR 216/13

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, der Pape, Grupp und die Richterin Möhring
am 31. Juli 2014
beschlossen:

Tenor:

Der Beschluss vom 26. Juni 2014 wird im Rubrum dahingehend berichtigt, dass es anstatt der zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten richtig heißen muss:

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. B.

Kayser

Gehrlein

Pape

Grupp

Möhring

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