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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.12.2013, Az.: XI ZR 20/13
Zurückweisung der Berufung
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Anerkenntnisurteil
Datum: 10.12.2013
Referenz: JurionRS 2013, 51005
Aktenzeichen: XI ZR 20/13
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

OLG Düsseldorf - 07.12.2012 - AZ: I-17 U 139/11

BGH, 10.12.2013 - XI ZR 20/13

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Dezember 2013 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, die Richter Dr. Ellenberger, Dr. Grüneberg und Pamp sowie die Richterin Dr. Menges

für Recht erkannt:

Tenor:

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. Dezember 2012 aufgehoben.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 27. September 2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Rechtsmittelverfahren trägt die Beklagte.

Der Streitwert des Revisionsverfahrens beträgt bis zu 35.000 €.

Wiechers

Ellenberger

Grüneberg

Pamp

Menges

Von Rechts wegen

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