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Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.07.2013, Az.: AK 14/13
Strafbarkeit wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung durch ein Nichtmitglied bei Förderung der mitgliedschafltichen Beteiligung eines hochrangigen Mitglieds der terroristischen Vereinigung (hier: FDLR); Fortdauer der Untersuchungshaft wegen Verdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: FDLR)
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Urteil
Datum: 11.07.2013
Referenz: JurionRS 2013, 41782
Aktenzeichen: AK 14/13
ECLI: [keine Angabe]

Fundstelle:

NJW 2013, 8

Hinweis:

Hinweis: Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter: BGH - 11.07.2013 - AZ: AK 13/13

Verfahrensgegenstand:

Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland u.a.

BGH, 11.07.2013 - AK 14/13

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts sowie der Angeschuldigten und ihrer Verteidiger am 11. Juli 2013 gemäß §§ 121, 122 StPO beschlossen:

Tenor:

Die Untersuchungshaft hat fortzudauern.

Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt.

Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem Oberlandesgericht Düsseldorf übertragen.

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