Beschl. v. 06.06.2013, Az.: I ZB 78/11
Rechtsgrundlage:
BGH, 06.06.2013 - I ZB 78/11
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Prof. Dr. Schaffert, Dr. Kirchhoff, Dr. Koch und Dr. Löffler
beschlossen:
Tenor:
Der Beschluss vom 2. Oktober 2012 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt:
In Rn. 18 fünfte Zeile muss es heißen "10. August 2006" statt "10. Oktober 2006".
Bornkamm
Schaffert
Kirchhoff
Koch
Löffler
Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 02.10.2012 - AZ: I ZB 78/11
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