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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 20.02.2013, Az.: XII ZR 148/10
Urteilsberichtigung wegen offensichtlichen Fehlers im Tenor
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 20.02.2013
Referenz: JurionRS 2013, 33827
Aktenzeichen: XII ZR 148/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Lörrach - 21.01.2009 - AZ: 11 F 433/06

OLG Karlsruhe - 22.10.2010 - AZ: 5 UF 42/09

BGH, 20.02.2013 - XII ZR 148/10

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Februar 2013 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Dr. Klinkhammer, Schilling, Dr. Nedden-Boeger und Dr. Botur

beschlossen:

Tenor:

Das Senatsurteil vom heutigen Tage wird wegen eines offensichtlichen Versehens im Tenor dahin berichtigt, dass das Verkündungsdatum der angefochtenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe statt

"18. September 2010"

richtig

"22. Oktober 2010"

lautet.

Nedden-Boeger

Botur

Dose

Klinkhammer

Schilling

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