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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 09.10.2012, Az.: 5 StR 495/12

Rücknahme einer Revision

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.10.2012
Aktenzeichen
5 StR 495/12
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2012, 26080
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Berlin - 01.06.2012

Verfahrensgegenstand

Besonders schwerer Raub

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Oktober 2012 beschlossen:

Tenor:

Auf den Antrag der Nebenklägerin M. wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 1. Juni 2012 aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die Nebenklägerin ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. März 2012 wirksam zurückgenommen hat.

Sie hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Zur Begründung wird auf die Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 28. September 2012 verwiesen.

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