Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 26.09.2012, Az.: IV ZR 133/11
Zurückweisung einer Revision
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 26.09.2012
Referenz: JurionRS 2012, 24659
Aktenzeichen: IV ZR 133/11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Köln - 06.10.2010 - AZ: 20 O 49/10

OLG Köln - 26.05.2011 - AZ: 7 U 195/10

BGH - 11.07.2012 - AZ: IV ZR 133/11

BGH, 26.09.2012 - IV ZR 133/11

Tenor:

Die Revision gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 26. Mai 2011 wird gemäß § 552a ZPO auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 15.120,72 €

Gründe

1

Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision i.S. von § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO liegen nicht vor und das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts und der Revision kommt dem Verfahren keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zu. Insoweit verweist der Senat in vollem Umfang auf die Gründe seines Hinweisbeschlusses vom 11. Juli 2012, an denen auch unter Berücksichtigung des weiteren Vo rbringens des Klägers festgehalten wird. Ergänzend angemerkt wird lediglich, dass ausweislich des landgerichtlichen Urteils und des Berufungsurteils die Antragstellung des Klägers auf Gewährung einer Betriebsrente am 1. November 2004 und damit "im November" erfolgte.

Mayen

Wendt

Felsch

Lehmann

Dr. Brockmöller

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.