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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 28.08.2012, Az.: XI ZR 452/11
Rücknahme einer Revision
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 28.08.2012
Referenz: JurionRS 2012, 22860
Aktenzeichen: XI ZR 452/11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

OLG Dresden - 29.09.2011

Rechtsgrundlage:

§ 565 ZPO

BGH, 28.08.2012 - XI ZR 452/11

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. August 2012 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, die Richter Dr. Ellenberger, Maihold, Pamp und die Richterin Dr. Menges

beschlossen:

Tenor:

Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am 29. September 2011 verkündete Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565, 516 Abs. 3 ZPO).

Streitwert: 2.500 €

Wiechers

Ellenberger

Maihold

Pamp

Menges

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