Beschl. v. 28.08.2012, Az.: XI ZR 452/11
Verfahrensgang:
vorgehend:
OLG Dresden - 29.09.2011
Rechtsgrundlage:
BGH, 28.08.2012 - XI ZR 452/11
Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. August 2012 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers, die Richter Dr. Ellenberger, Maihold, Pamp und die Richterin Dr. Menges
beschlossen:
Tenor:
Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am 29. September 2011 verkündete Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565, 516 Abs. 3 ZPO).
Streitwert: 2.500 €
Wiechers
Ellenberger
Maihold
Pamp
Menges
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