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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 14.05.2012, Az.: VI ZR 69/10
Berichtigungsbeschluss zum Urteil des BGH v. 17.05.2011, Az: VI ZR 69/10
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 14.05.2012
Referenz: JurionRS 2012, 15333
Aktenzeichen: VI ZR 69/10
ECLI: [keine Angabe]

BGH, 14.05.2012 - VI ZR 69/10

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Mai 2012 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Zoll, Wellner, die Richterin Diederichsen und den Richter Stöhr

beschlossen:

Tenor:

Das Urteil vom 17. Mai 2011 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 7 in der letzten Zeile "Wehenschwäche", statt "Venenschwäche" heißen muss.

Galke

Zoll

Wellner

Diederichsen

Stöhr

Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 17.05.2011 - AZ: VI ZR 69/10

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