Beschl. v. 14.05.2012, Az.: VI ZR 69/10
BGH, 14.05.2012 - VI ZR 69/10
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Mai 2012 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Zoll, Wellner, die Richterin Diederichsen und den Richter Stöhr
beschlossen:
Tenor:
Das Urteil vom 17. Mai 2011 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 7 in der letzten Zeile "Wehenschwäche", statt "Venenschwäche" heißen muss.
Galke
Zoll
Wellner
Diederichsen
Stöhr
Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 17.05.2011 - AZ: VI ZR 69/10
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