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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 22.12.2011, Az.: 2 ARs 403/11
Aufgabe der eigenen Rechtsprechung durch den 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 22.12.2011
Referenz: JurionRS 2011, 33421
Aktenzeichen: 2 ARs 403/11
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgegenstand:

Beihilfe zum Bankrott u.a.

BGH, 22.12.2011 - 2 ARs 403/11

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Dezember 2011 beschlossen:

Tenor:

Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 3. Strafsenats zu. Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.

Fischer
Appl
Schmitt
Eschelbach
Ott

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