Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 22.12.2011, Az.: 2 ARs 403/11

Aufgabe der eigenen Rechtsprechung durch den 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
22.12.2011
Aktenzeichen
2 ARs 403/11
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2011, 33421
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgegenstand

Beihilfe zum Bankrott u.a.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Dezember 2011 beschlossen:

Tenor:

Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 3. Strafsenats zu. Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.

Fischer
Appl
Schmitt
Eschelbach
Ott