Beschl. v. 16.12.2011, Az.: AnwZ (Brfg) 30/11
Verfahrensgegenstand:
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
BGH, 16.12.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richterinnen Roggenbuck und Lohmann sowie die Rechtsanwältin Dr. Hauger und den Rechtsanwalt Prof. Dr. Quaas
am 16. Dezember 2011
beschlossen:
Tenor:
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs, Senat für Anwaltssachen, vom 28. Oktober 2011 wird dahin berichtigt, dass es im Tenor heißen muss:
"Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Brandenburgischen Anwaltsgerichthofs vom 9. Mai 2011 wird abgelehnt."
Kessal-Wulf
Roggenbuck
Lohmann
Hauger
Quaas
Berichtigungsbeschluss zu
BGH - 28.10.2011 - AZ: AnwZ (Brfg) 30/11
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