Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Beschl. v. 20.04.2011, Az.: IX ZR 32/10
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 20.04.2011
Referenz: JurionRS 2011, 15234
Aktenzeichen: IX ZR 32/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Bremen - 25.09.2008 - AZ: 2 O 1837/05

OLG Bremen - 25.01.2010 - AZ: 3 U 43/08

BGH - 20.01.2011 - AZ: IX ZR 32/10

Rechtsgrundlage:

§ 319 ZPO

BGH, 20.04.2011 - IX ZR 32/10

Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser,
die Richter Raebel, Prof. Dr. Gehrlein, Grupp und
die Richterin Möhring
am 20. April 2011
beschlossen:

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 20. Januar 2011 wird gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, dass die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 3. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 25. Januar 2010 "auf Kosten des Klägers" zurückgewiesen wird.

Kayser
Raebel
Gehrlein
Grupp
Möhring

Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.