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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 12.04.2011, Az.: XI ZR 85/10
Rücknahme einer Revision
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 12.04.2011
Referenz: JurionRS 2011, 13644
Aktenzeichen: XI ZR 85/10
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Frankfurt am Main - 31.08.2009 - AZ: 2-19 O 287/08

LG Frankfurt am Main - 31.08.2009 - AZ: 2/19 O 287/08

OLG Frankfurt am Main - 17.02.2010 - AZ: 17 U 207/09

Fundstelle:

BB 2011, 962 (Pressemitteilung)

BGH, 12.04.2011 - XI ZR 85/10

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 12. April 2011
durch
den Vorsitzenden Richter Wiechers und
die Richter Dr. Ellenberger, Maihold, Dr. Matthias und Pamp
beschlossen:

Tenor:

Die Beklagte wird, nachdem sie die Revision gegen das am 17. Februar 2010 verkündete Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Die Kosten der Revision werden ihr auferlegt (§§ 565, 516 Abs. 3 ZPO).

Streitwert: 7.000 €

Wiechers
Ellenberger
Maihold
Matthias
Pamp

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