Beschl. v. 26.10.2010, Az.: 2 StR 111/09
Verfahrensgegenstand:
Beihilfe zur Untreue
BGH, 26.10.2010 - 2 StR 111/09
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 26. Oktober 2010
beschlossen:
Tenor:
Das Senatsurteil vom 27. August 2010 wird wegen eines Schreibversehens in den Gründen dahingehend berichtigt, dass in Rn. 32 auf Seite 18, 6. Zeile von oben, die Fundstelle in dem Zitat "BGH MD R/H 1956, 121" ersetzt wird durch "BGH GA 1956,121".
Rissing-van Saan
Appl
Schmitt
Krehl
Ott
Korrekturbeschluss zum Urteil
BGH - 27.08.2010 - AZ: 2 StR 111/09
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