Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.09.2010, Az.: AnwZ (B) 112/09
Anfechtung einer Vorstandswahl für die Rechtsanwaltskammer wegen des praktizierten Wahlturnus
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 29.09.2010
- Aktenzeichen
- AnwZ (B) 112/09
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2010, 28702
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- AGH Hamburg - 24.06.2009 - AZ: II ZU 8/07
Rechtsgrundlage
Verfahrensgegenstand
Anfechtung der Vorstandswahl 2007 der Antragsgegnerin
Hinweis
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter: BGH - 29.09.2010 - AZ: AnwZ B 80/09
Der Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs hat
durch
den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf,
den Richter Dr. Schmidt-Räntsch,
die Richterin Lohmann und
die Rechtsanwälte Prof. Dr. Stüer und Prof. Dr. Quaas
am 29. September 2010
beschlossen:
Tenor:
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen und den Antragstellern und den Beigeladenen zu 1 bis 7 und 9 die ihnen im Verfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten. Der Beigeladene zu 8 trägt seine außergerichtlichen Auslagen selbst.
Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 10.000 EUR festgesetzt.