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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 16.07.2010, Az.: II ZB 14/09
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Beschluss
Datum: 16.07.2010
Referenz: JurionRS 2010, 39169
Aktenzeichen: II ZB 14/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

LG Frankfurt am Main - 06.03.2009 - AZ: 3/5 O 236/08

OLG Frankfurt am Main - 08.06.2009 - AZ: 18 W 119/09

BGH - 10.05.2010 - AZ: II ZB 14/09

nachgehend:

BGH - 16.07.2010 - AZ: II ZB 14/09

BGH, 16.07.2010 - II ZB 14/09

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 16. Juli 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Caliebe, Dr. Drescher, Dr. Löffler und Born

beschlossen:

Tenor:

  1.  

    Der Beschluss des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 10. Mai 2010 wird dahin berichtigt, dass es im Tenor heißen muss:

    1.  

      "Die Rechtsbeschwerde der Klägerin zu 2 gegen den Beschluss des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. Juni 2009 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

      ..."

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