Beschl. v. 16.07.2010, Az.: II ZB 14/09
Verfahrensgang:
vorgehend:
LG Frankfurt am Main - 06.03.2009 - AZ: 3/5 O 236/08
OLG Frankfurt am Main - 08.06.2009 - AZ: 18 W 119/09
BGH - 10.05.2010 - AZ: II ZB 14/09
nachgehend:
BGH - 16.07.2010 - AZ: II ZB 14/09
BGH, 16.07.2010 - II ZB 14/09
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 16. Juli 2010 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Caliebe, Dr. Drescher, Dr. Löffler und Born
beschlossen:
Tenor:
Der Beschluss des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 10. Mai 2010 wird dahin berichtigt, dass es im Tenor heißen muss:
"Die Rechtsbeschwerde der Klägerin zu 2 gegen den Beschluss des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. Juni 2009 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
..."
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