Beschl. v. 07.05.2010, Az.: V ZB 224/09
Verfahrensgang:
vorgehend:
AG Delmenhorst - 05.05.2009 - AZ: 5a C 6079/08 (VIII)
LG Aurich - 27.10.2009 - AZ: 4 S 177/09
Rechtsgrundlage:
BGH, 07.05.2010 - V ZB 224/09
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 7. Mai 2010
durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und
die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Roth
beschlossen:
Tenor:
In dem Senatsbeschluss vom 12. April 2010 werden die offenbar unrichtigen Bezeichnungen "Berufungsgerichts" in Rdn. 4 und "Beschwerdegerichts" in Rdn. 7 im Wege der Berichtigung entsprechend § 319 ZPO durch die richtigen Bezeichnungen "Rechtsbeschwerdegerichts" in Rdn. 4 und "Berufungsgerichts" in Rdn. 7 ersetzt.
Krüger
Klein
Lemke
Schmidt-Räntsch
Roth
Verkündet am: 7. Mai 2010
Korrekturbeschluss zu
BGH - 12.04.2010 - AZ: V ZB 224/09
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