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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.01.2010, Az.: VIII ZR 89/09
Aufhebung eines Urteils im Revisionsverfahren
Gericht: BGH
Entscheidungsform: Anerkenntnisurteil
Datum: 13.01.2010
Referenz: JurionRS 2010, 10102
Aktenzeichen: VIII ZR 89/09
ECLI: [keine Angabe]

Verfahrensgang:

vorgehend:

AG Potsdam - 27.03.2008 - AZ: 22 C 333/06

LG Potsdam - 12.03.2009 - AZ: 3 S 81/08

BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 89/09

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 13. Januar 2010
durch
den Vorsitzenden Richter Ball,
den Richter Dr. Frellesen,
die Richterin Dr. Hessel sowie
die Richter Dr. Achilles und Dr. Schneider
für Recht erkannt:

Tenor:

Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 12. März 2009 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Potsdam vom 27. März 2008 abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 166,74 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28. September 2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Ball
Dr. Frellesen
Dr. Hessel
Dr. Achilles
Dr. Schneider

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