Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.11.2009, Az.: AnwZ (B) 44/09
Sofortige Beschwerde gegen eine Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Einzelfallbetrachtung hinsichtlich des Zeitablaufs bei erneuter Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach schwerwiegendem berufsunwürdigen Verhalten
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 09.11.2009
- Aktenzeichen
- AnwZ (B) 44/09
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2009, 26629
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- AGH Hamburg - 09.03.2009 - AZ: II ZU 11/07
- AGH Hamburg - 09.01.2009 - AZ: II ZU 11/07
Rechtsgrundlagen
Verfahrensgegenstand
Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft
Hinweis
Hinweis: Verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter: BGH - 09.11.2009 - AZ: AnwZ B 13/09
Der Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat
durch
den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf,
den Richter Dr. Ernemann und
die Richterin Lohmann sowie
die Rechtsanwälte Prof. Dr. Stüer und Prof. Dr. Quaas
nach mündlicher Verhandlung
am 9. November 2009
beschlossen:
Tenor:
Die sofortigen Beschwerden des Antragstellers gegen die Beschlüsse des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 9. Januar 2009 und 9. März 2009 werden zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten der Rechtsmittel zu tragen und der Antragsgegnerin die ihr in den Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.
Der Geschäftswert für die Beschwerdeverfahren wird auf jeweils 50.000 EUR festgesetzt.