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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 22.09.2009, Az.: StB 32/09

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
22.09.2009
Aktenzeichen
StB 32/09
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2009, 40212
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. September 2009 beschlossen:

Tenor:

  1. Auf Seite 4, sechsletzte Zeile (Randnummer 8, 6. Zeile) der Gründe des Beschlusses vom 4. August 2009 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens

    "Denn im Beschluss vom 18. Juni 2008 ...."

    ersetzt durch

    "Denn im Beschluss vom 18. Juni 2009 ...."

Becker
von Lienen
Hubert