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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 11.08.2003, Az.: X ARZ 138/03

Berichtigung eines Schreibfehlers im Leitsatz des Senatsbeschlusses

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.08.2003
Aktenzeichen
X ARZ 138/03
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2003, 27046
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Tenor:

Schreibfehlerberichtigung

Der Leitsatz des Senatsbeschlusses vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03 - wird aufgrund eines Kanzleiversehens dahin berichtigt, daß es in der dritten Zeile nicht "... die Begründungwirkung ...", sondern richtig die Bindungswirkung heißt.