Bundesgerichtshof
Beschl. v. 20.03.2003, Az.: IXa ZB 55/03
Entscheidung eines Einzelrichters in einer Sache mit rechtsgrundsätzlicher Bedeutung unter Zulassung der Rechtsbeschwerde
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 20.03.2003
- Aktenzeichen
- IXa ZB 55/03
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2003, 16832
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Düsseldorf vom 23.05.2002
Tenor:
Auf die Rechtsbeschwerde des Gläubigers wird der Beschluß des Einzelrichters der 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23. Mai 2002 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Gründe
Entscheidet der Einzelrichter - wie hier - in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimißt, über die Beschwerde und läßt die Rechtsbeschwerde zu, so ist die Zulassung wirksam. Die Entscheidung unterliegt jedoch auf Rechtsbeschwerde wegen fehlerhafter Besetzung des Beschwerdegerichts der Aufhebung von Amts wegen (BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen).