Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.01.2003, Az.: AnwZ (B) 25/02

Erforderlichkeit einer anwaltlichen Nebentätigkeit bei Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung Arbeitsrecht an einen Verbandssyndikus; Berücksichtigung von Fällen aus einer Verbandstätigkeit als Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen; Unterscheidung zwischen Syndikusanwälten und selbstständigen Anwälten im Rahmen der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.01.2003
Aktenzeichen
AnwZ (B) 25/02
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2003, 30502
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AuR 2003, 159 (amtl. Leitsatz)
  • BB 2003, 2020 (amtl. Leitsatz)
  • BRAK-Mitt 2003, 80-82 (Volltext mit red. LS)
  • EWiR 2003, 413 (Volltext mit amtl. LS)
  • EzA-SD 5/2003, 23
  • JZ Information 2003, 263* (amtl. Leitsatz)
  • NJW 2003, 883-885 (Volltext mit amtl. LS)
  • NWB 2003, 990
  • NZA 2003, 327-329 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Bei der Prüfung des für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für das Arbeitsrecht erforderlichen Nachweises besonderer praktischer Erfahrungen im Arbeitsrecht (§ 5 FAO) sind neben den in freier anwaltlicher Tätigkeit bearbeiteten Fällen auch solche zu berücksichtigen, in denen der Rechtsanwalt als Syndikus eines Arbeitgeber- oder Unternehmerverbandes die arbeitsrechtliche Beratung und Prozessvertretung (§ 11 ArbGG) von Mitgliedern des Verbandes weisungsunabhängig durchgeführt hat.