Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.11.1996, Az.: V ZR 196/95
Grundstückskauf; Mangel; Arglist
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 22.11.1996
- Aktenzeichen
- V ZR 196/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 14545
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW-RR 1997, 270-271 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Zu den Anforderungen an die Substantiierung des Klagevortrags.
2. Nimmt der Verkäufer an, der Käufer sei aufgrund von Indizien imstande, den Mangel des Grundstücks zu erkennen, so handelt er dennoch arglistig, wenn er sich bewußt nicht hierum kümmert und in Kauf nimmt, daß der Käufer, weil er die Prüfung unterläßt, den Vertrag abschließt, den er bei Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hatte.