Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.11.1995, Az.: IX ZR 48/95
Konkursanfechtung; Feststellungsinteresse
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 23.11.1995
- Aktenzeichen
- IX ZR 48/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 15649
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- EWiR 1996, 269 (Volltext mit red. LS u. Anm.)
- ZIP 1996, 184-185 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Konkursverwalter hat an der Feststellung der Wirksamkeit einer Konkursanfechtung gegenüber dem Ersterwerber schon deswegen ein rechtliches Interesse, weil der Ersterwerber infolge der Anfechtung jedenfalls zum Wertersatz verpflichtet ist, wenn er zur Rückübertragung des anfechtbar erworbenen Gegenstandes wegen Weiterveräußerung nicht mehr in der Lage ist.