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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 16.05.1995, Az.: 5 StR 181/95

In dubio pro reo; Strafklage; Strafklageverbrauch

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.05.1995
Aktenzeichen
5 StR 181/95
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1995, 12628
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Redaktioneller Leitsatz

Wird geprüft, ob ein Strafklageverbrauch vorliegt, ist auch der Grundsatz "in dubio pro reo" anzuwenden.

Gründe

1

1. Die von der Revision des Angeklagten H angesprochenen Rechtskraftprobleme können hier schon wegen des Grundsatzes in dubio pro reo, der auch bei Prüfung des Strafklageverbrauchs zu beachten ist, nicht entstehen.

2

2. Dem Zusammenhang der Urteilsgründe entnimmt der Senat, daß die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB beim Angeklagten H nicht vorliegen.