Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.02.1995, Az.: IX ZR 147/93
Benachteiligungsabsicht
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 02.02.1995
- Aktenzeichen
- IX ZR 147/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 15103
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 31 KO
- § 293 ZPO
Fundstellen
- IPRspr 1995, 201
- NJW 1995, 2111 (Volltext mit red. LS)
- NJW-RR 1995, 766-768 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Zu Ausnahmen von der unbesehenen Annahme einer bei inkongruenter Deckung vorliegenden Benachteiligungsabsicht.
2. Zu den Voraussetzungen eines sogenannten umgekehrten Haftungsdurchgriffs und zur Ermittlung des liechtensteinischen Treuhandsrechts hinsichtlich der Frage, ob ein Gemeinschuldner in Bezug auf die Gründerrechte einer Anstalt liechtensteinischen Rechts eine bloß schuldrechtliche oder dingliche Rechtsstellung erlangt hat, die ihm im Falle des Konkurses des Treuhänders ein Recht zur Aussonderung verlieh.
3. Die bloße Anwendung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise enthebt das Instanzgericht nicht der Ermittlung der einschlägigen Rechtssätze des anwendbaren ausländischen Rechts.