Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.12.1994, Az.: V ZR 163/93
Erbbauberechtigte; Vorkaufsrecht; Erbbauzins
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 16.12.1994
- Aktenzeichen
- V ZR 163/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 15377
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- WM 1995, 770-771 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Durch die auf Anfrage eines Kaufinteressenten vom Grundstückseigentümer erteilte Auskunft, bei Veräußerung des Erbbaurechts werde er von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, falls der Erwerber nicht mit einer Erhöhung des Erbbauzinses einverstanden sei, wird bei Scheitern der Veräußerung auch dann kein Schadensersatzanspruch des Erbbauberechtigten begründet, wenn der Eigentümer den Hinweis unterlassen hat, daß die angekündigte Erhöhung nach § 9a ErbbauVO unberechtigt wäre.