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Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.12.1994, Az.: V ZR 163/93

Erbbauberechtigte; Vorkaufsrecht; Erbbauzins

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.12.1994
Aktenzeichen
V ZR 163/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 15377
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • WM 1995, 770-771 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Durch die auf Anfrage eines Kaufinteressenten vom Grundstückseigentümer erteilte Auskunft, bei Veräußerung des Erbbaurechts werde er von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, falls der Erwerber nicht mit einer Erhöhung des Erbbauzinses einverstanden sei, wird bei Scheitern der Veräußerung auch dann kein Schadensersatzanspruch des Erbbauberechtigten begründet, wenn der Eigentümer den Hinweis unterlassen hat, daß die angekündigte Erhöhung nach § 9a ErbbauVO unberechtigt wäre.