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Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.02.1994, Az.: XII ZR 242/92

DDR; Freizeitgrundstück; Nutzungsvertrag; Beendigung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.02.1994
Aktenzeichen
XII ZR 242/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 15167
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • VIZ 1994, 416
  • ZMR 1994, 255

Amtlicher Leitsatz

Die Beendigung von Verträgen über die Nutzung von Erholungs- und Freizeitgrundstücken, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts auf dem Gebiet der früheren DDR geschlossen worden sind, richtet sich gem. Art. 232 § 4 I EGBGB auch dann ausschließlich nach § 314 ZGB, wenn die Verträge schon vor dem Inkrafttreten des ZGB am 1.1.1976 bestanden haben.