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Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.12.1993, Az.: II ZR 94/93

Konkurs; Anspruch gegen Gesellschafter; Eigenkapitalersetzende Leistungen; Rückgewähr des Kapitalersatz; Ausschlußfrist

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.12.1993
Aktenzeichen
II ZR 94/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 15230
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DStR 1994, 294 (Volltext mit red. LS)
  • ZIP 1994, 31 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Verlangt der Konkursverwalter von dem GmbH-Gesellschafter Zahlung sowohl wegen eigenkapitalersetzender Leistungen nach §§ 32a, 32b GmbHG als auch wegen Rückgewähr kapitalersetzender Maßnahmen nach §§ 30, 31 GmbHG analog, dann findet die einjährige Ausschlußfrist des § 41 KO keine Anwendung, soweit der Zahlungsanspruch auf die Rückgewähr von Eigenkapital gestützt wird.