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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 20.10.1993, Az.: 1 StR 450/93

Abänderung der Ausfertigung und Abschrift eines Beschlusses

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.10.1993
Aktenzeichen
1 StR 450/93
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1993, 18595
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgegenstand

Gefährliche Körperverletzung

Prozessgegner

Claus-Jürgen B. aus S. geboren am ... 1961 in M.

Tenor:

... eines offensichtlichen Übertragungsfehlers werden die Ausfertigungen und Abschriften des Beschlusses vom 14. September 1993 dahingehend abgeändert, daß es auf Seite 5, Absatz 2, Zeile 2 statt

"... des Angeklagten i.S.d. §69 StGB nicht ..."

wie im Original richtig heißt

"... des Angeklagten i.S.d. §63 StGB nicht ..."