Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.07.1993, Az.: II ZR 22/92
Baugenehmigung; Altlasten
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 13.07.1993
- Aktenzeichen
- II ZR 22/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 15039
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- DÖV 1993, 1054-1056 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Eine Baugenehmigung, die sich wegen späterer Aufdeckung des im Baugrundstück verborgenen Gefahrenpotentials (Altlasten) als rechtswidrige Maßnahme i. S. des § 39 Abs. 1 lit. b OBG NW darstellt, begründet keine Ersatzpflicht nach diesem Gesetz, wenn die Baugenehmigungsbehörde trotz sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung die für Leben und Gesundheit künftiger Bewohner drohende Gefahr nicht erkennen konnte.