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Bundesgerichtshof
Urt. v. 13.07.1993, Az.: II ZR 22/92

Baugenehmigung; Altlasten

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
13.07.1993
Aktenzeichen
II ZR 22/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 15039
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • DÖV 1993, 1054-1056 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine Baugenehmigung, die sich wegen späterer Aufdeckung des im Baugrundstück verborgenen Gefahrenpotentials (Altlasten) als rechtswidrige Maßnahme i. S. des § 39 Abs. 1 lit. b OBG NW darstellt, begründet keine Ersatzpflicht nach diesem Gesetz, wenn die Baugenehmigungsbehörde trotz sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung die für Leben und Gesundheit künftiger Bewohner drohende Gefahr nicht erkennen konnte.