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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 25.02.1993, Az.: 2 StR 52/93

Blutalkoholkonzentration; Bestimmung; Angeklagter; Schuldunfähigkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
25.02.1993
Aktenzeichen
2 StR 52/93
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1993, 12281
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • StV 1993, 467

Redaktioneller Leitsatz

Zur Konzentrationsbestimmung des Blutalkohols bei der Tatzeit, wenn die Möglichkeit besteht, daß die Angaben des Angeklagten zu hoch sind, aber die zu sich genommene Alkoholmenge dennoch dazu geeignet ist, die Voraussetzungen des § 21 StGB zu erfüllen.