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Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.06.1992, Az.: 5 StR 175/92

Beweiserhebung; Prozessualer Hinweis durch den Tatrichter; Beweisantrag; Austausch des Beweismittels; Konkludente Erklärung; Verletzung des Verfahrensrechts

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
03.06.1992
Aktenzeichen
5 StR 175/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 11856
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DAR 1993, 174 (Kurzinformation)
  • StV 1992, 454

Amtlicher Leitsatz

Hat der Tatrichter nach einer beantragten Beweiserhebung einen prozessualen Hinweis erteilt, wonach ein Austausch des Beweismittels stattgefunden habe, weshalb der Beweisantrag nicht beschieden zu werden brauchte und erklärt der Antragsteller darauf (konkludent), daß er den Beweisantrag nicht aufrechterhalte, ist das Verfahrensrecht nicht verletzt.