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Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.05.1992, Az.: 5 StR 203/92

Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten; Schwerwiegende Straftat; Gefährlichkeit; Gefährlichkeitsprognose; Zustand des Angeklagten; Unterbringung; Psychiatrie; Gegenwärtige Lebensumstände

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
26.05.1992
Aktenzeichen
5 StR 203/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 12135
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • StV 1993, 468

Amtlicher Leitsatz

Auch wenn sich die Persönlichkeitsstruktur eines Angeklagten, die zur Begehung schwerwiegender Straftaten geführt hat, nicht durchgreifend geändert hat, kommt es entscheidend für die Gefährlichkeitsprognose nach § 63 StGB darauf an, ob der Zustand des Angeklagten unter den konkreten Gegebenheiten, insbesondere seiner gegenwärtigen Lebensumstände, die bestimmte Gefahr weiterer erheblicher rechtswidriger Straftaten begründet.