Bundesgerichtshof
Urt. v. 11.03.1992, Az.: IV ZR 31/91
Schuldhafte Pflichtverletzung; Amtspflichtverletzung; Testamentsvollstrecker; Haftung des Vollstreckers; Testamentsauslegung; Auslegung der letztwilligen Verfügung; Testament; Verfügung über Nachlaßgegenstände; Widerruf von Testamenten
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 11.03.1992
- Aktenzeichen
- IV ZR 31/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 14509
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW-RR 1992, 775-776 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Eine schuldhafte Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers liegt nicht vor, wenn er nach sorgfältiger Ermittlung aller erkennbar erheblichen Anhaltspunkte zu einer immerhin vertretbaren Auslegung der letztwilligen Verfügung gelangt ist und auf diese Grundlage die beanstandeten Verfügungen über Nachlaßgegenstände vorgenommen hat.
2. Zur Auslegung teilweise widerrufener Testamente.