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Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.07.1991, Az.: 3 StR 246/91

Strafzumessung; Fehlendes Geständnis; Strafschärfung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
24.07.1991
Aktenzeichen
3 StR 246/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 12028
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • StV 1992, 13

Amtlicher Leitsatz

Die strafschärfende Erwägung, der Angeklagte habe sich "nicht zu einem vollen Geständnis durchgerungen", ist unzulässig.