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Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.03.1991, Az.: V ZR 318/89

Vereinbarung mit Dritten; Grundstückskaufvertrag; Rechtliche Einheit; Beurkundungszwang; Notarielle Beurkundung; Beteiligung der Vertragsparteien

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
22.03.1991
Aktenzeichen
V ZR 318/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 14492
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1991, 1031-1033 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Eine Vereinbarung mit einem Dritten, die eine rechtliche Einheit zu einem Grundstückskaufvertrag bilden soll, unterliegt dem Beurkundungszwang.

2. Sind die Parteien des Grundstückskaufvertrages nicht an der Vereinbarung beteiligt, so liegt in der Regel keine rechtliche Einheit vor.