Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.03.1991, Az.: V ZR 318/89
Vereinbarung mit Dritten; Grundstückskaufvertrag; Rechtliche Einheit; Beurkundungszwang; Notarielle Beurkundung; Beteiligung der Vertragsparteien
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 22.03.1991
- Aktenzeichen
- V ZR 318/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 14492
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NJW-RR 1991, 1031-1033 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Eine Vereinbarung mit einem Dritten, die eine rechtliche Einheit zu einem Grundstückskaufvertrag bilden soll, unterliegt dem Beurkundungszwang.
2. Sind die Parteien des Grundstückskaufvertrages nicht an der Vereinbarung beteiligt, so liegt in der Regel keine rechtliche Einheit vor.